Garantiepolitik dieser Praxis         Zurück

 
Liebe Patienten/innen

Um den Erwartungen meiner Patienten gerecht zu werden und deren Vertrauen aufrecht zu erhalten, habe ich eine festgelegte Garantiepolitik eingeführt.

Diese Garantiepolitik gewaehrt sowohl eine Rückerstattung der ganzen oder mindestens einen Teil der Bezahlung, als auch eine kostenlose bis teilweise bezahlte Wiederbehandlung.

I- Füllungen jederart (Komposit, Keramik oder Gold) werden bei Verlust in den ersten 2 Jahren umsonst wieder gemacht. Die Ausnahmen für diese Garantie sind:

a) Ein Verlust durch einen Unfall (Trauma: Autounfall, Stein vom Reis etc.)

b) Die Notwendigkeit einer spaeteren Wurzelbehandlung an dem betroffenen Zahn, die die Füllung zerstört.

II- Implantate:

Bei Verlust des Implantates innerhalb der 6 Monate wird eine 50% Rückerstattung oder Neubehandlung zum 50% Preis versprochen.

III- Bei abnehmbaren Prothesen wird die Garantiezeit auf 2 Jahre beschraenkt. Danach empfehle ich eine Erneuerung. Die Garantie beinhaltet z.B. fallengelassene und dadurch zerstörte Prothese nicht.

IV- Kronen-Brücken Restaurationen sind 5 Jahre garantiert. Wiederum gilt hier, dass unfallbedingte Schaeden nicht gewaerht sind.

Mit freundlichen Grüssen,

                    Dr. Hakan Bilhan